Artikel: Hund gestorben: Was ist jetzt zu tun?

Hund gestorben: Was ist jetzt zu tun?
Ihr Hund ist gestorben und plötzlich sollen Sie Entscheidungen treffen, für die Ihnen die Kraft fehlt. Wir kennen dieses Gefühl: Im April 2023 mussten wir uns von unserem 13 Jahre alten schwarzen Bürohund Paule verabschieden. Nach ihm ist unser Shop Paule Black benannt.
Ob Ihr Hund zu Hause gestorben ist oder beim Tierarzt eingeschläfert wurde: Hier finden Sie Schritt für Schritt, was jetzt zu tun ist und was Zeit hat. Haken Sie in der Checkliste ab, was erledigt ist. So müssen Sie nichts im Kopf behalten.
Checkliste: Was ist wann zu tun?
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Sofort
Abschied nehmen
- Tod prüfen: Schauen Sie, ob sich der Brustkorb Ihres Hundes noch hebt und senkt. Legen Sie dann Ihre Hand an die Brust. Fehlen Atmung und Herzschlag, ist Ihr Hund gestorben. Die Augen bleiben dabei meist ein Stück offen.
- Augen schließen: Möchten Sie die Augen schließen, streichen Sie sanft mit zwei Fingern über die Lider. Gehen sie wieder ein Stück auf, ist das normal. Nach dem Tod fehlt die Muskelkraft, die die Augen zuhält.
- Im Zweifel Tierarzt rufen: Sind Sie unsicher, rufen Sie Ihre Tierarztpraxis an. Dort kann man das Herz mit dem Stethoskop abhören.
- Abschied nehmen: Nehmen Sie sich Zeit. Streicheln, weinen, mit Ihrem Hund reden: Alles, was Ihnen guttut, ist jetzt richtig.
- Andere Hunde dazuholen: Fühlt es sich für Sie richtig an, holen Sie Ihre anderen Hunde zum Abschied dazu.
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Möglichst bald
Hinlegen und kühlen
- Hinlegen: Legen Sie Ihren Hund in die gewohnte Schlafposition, bevor der Körper steif wird. Die Totenstarre kann schon nach 1 bis 2 Stunden beginnen.
- Unterlage: Schieben Sie dicke Handtücher und eine wasserdichte Unterlage unter Ihren Hund. Nach dem Tod kann etwas Flüssigkeit austreten.
- Zudecken: Decken Sie Ihren Hund mit der Lieblingsdecke oder einem Laken zu.
- Kühlen: Bringen Sie Ihren Hund in den kühlsten Raum, zum Beispiel in den Keller. Ideal sind etwa 10 bis 15 °C.
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In den ersten Stunden
Letzte Ruhe wählen
- Entscheiden: Wählen Sie, wohin Ihr Hund kommen soll: in den eigenen Garten, auf einen Tierfriedhof oder in ein Tierkrematorium zum Einäschern.
- Bei Tierfriedhof oder Krematorium: Rufen Sie Ihren Tierarzt oder einen Tierbestatter an und besprechen Sie, wann Ihr Hund abgeholt wird.
- Beim Grab im Garten: Lassen Sie den Tod vorher von Ihrem Tierarzt schriftlich bestätigen. Wählen Sie einen Platz außerhalb von Wasserschutzgebieten.
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In den ersten Tagen
Die Bestattung
- Im Garten begraben: Begraben Sie Ihren Hund möglichst bald, manche Orte verlangen das sogar sofort. Über dem Körper müssen mindestens 50 cm Erde liegen. Verwenden Sie nur Material, das in der Erde verrottet, zum Beispiel ein Baumwolltuch oder einen Tiersarg aus Holz. Verzichten Sie auf Plastik.
- Einäschern lassen: Möchten Sie die Asche zurück, wählen Sie beim Tierbestatter eine Einzeleinäscherung.
- Auf dem Tierfriedhof: Fragen Sie beim Tierfriedhof nach einem Beerdigungstermin.
- Bestätigung aufheben: Heben Sie die Bestätigung vom Tierarzt oder Tierbestatter gut auf. Viele Städte verlangen sie, wenn Sie die Hundesteuer abmelden.
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In der ersten Woche
Formalitäten
- Hundesteuer abmelden: Melden Sie Ihren Hund bei Ihrer Stadt oder Gemeinde ab. Meist haben Sie dafür 2 Wochen bis 1 Monat Zeit.
- Hundehaftpflicht: Melden Sie den Tod Ihrer Hundehaftpflicht. Zu viel gezahlte Beiträge bekommen Sie anteilig zurück.
- Haustierregister: Ist Ihr Hund bei TASSO oder FINDEFIX registriert, tragen Sie dort den Tod ein.
- Hunderegister: Wohnen Sie in Niedersachsen, Berlin oder Hamburg, melden Sie den Tod auch beim staatlichen Hunderegister.
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In den Wochen danach
Trauern und erinnern
- Trauer zulassen: Geben Sie sich Zeit. Trauer um einen Hund ist echte Trauer.
- Andere Hunde beobachten: Fressen und spielen Ihre anderen Hunde wie sonst? Wenn nicht, sprechen Sie mit Ihrem Tierarzt.
- Ort zum Erinnern: Wenn Sie möchten, schaffen Sie einen Ort der Erinnerung an Ihren Hund.
Wohin mit dem toten Hund?
Für einen toten Hund gibt es feste Regeln. Nicht erlaubt sind der Restmüll, der Wald und öffentliche Grünanlagen. Diese vier Wege sind erlaubt:
Im Garten begraben
Nach Bundesrecht dürfen Sie Ihren Hund auf dem eigenen Grundstück begraben. Dafür muss mindestens 50 cm Erde über dem Körper liegen. Das Grab darf nicht im Wasserschutzgebiet und nicht direkt an öffentlichen Wegen liegen. Länder, Kreise und Städte dürfen strengere Regeln aufstellen. In Bremen zum Beispiel ist das Begraben im Garten ganz verboten. Andere Orte verlangen, dass Sie Ihren Hund gleich nach dem Tod in Ihrem Garten begraben.
Auf einem Tierfriedhof
Ein Tierfriedhof ist ein zugelassener Platz, an dem Sie Ihren Hund begraben lassen können. Ihr Tierarzt kennt meist Tierfriedhöfe in der Nähe.
Hund einäschern lassen
Sie können Ihren Hund in einem Tierkrematorium einäschern lassen. Bei einer Einzeleinäscherung bekommen Sie die Asche zurück, zum Beispiel in einer Urne für zu Hause. Bis zur Einäscherung kann Ihr Hund in der Tierarztpraxis bleiben. Tierbestatter holen Tiere dort ab. Sie dürfen Ihren Hund aber auch selbst zum Krematorium bringen.
Beim Tierarzt lassen
Sie können Ihren Hund auch beim Tierarzt lassen. Je nach Praxis kommt Ihr Hund dann in eine Tierkörperbeseitigungsanlage in Ihrer Region oder in ein Krematorium. Fragen Sie in der Praxis, welcher Weg es bei ihr ist.
Formalitäten nach dem Tod
Hundesteuer abmelden
Die Hundesteuer melden Sie bei Ihrer Stadt oder Gemeinde ab, meist beim Steueramt oder bei der Stadtkämmerei. In Berlin, Hamburg und Bremen ist das Finanzamt zuständig. In Berlin reicht die Abmeldung beim Hunderegister. In Hamburg melden Sie Ihren Hund dort und beim Finanzamt ab.
Die Frist steht in der Hundesteuersatzung Ihres Ortes. Meist sind es zwei Wochen bis ein Monat, in Hannover sogar nur eine Woche. Viele Städte haben dafür ein Online-Formular. Die Steuermarke geben Sie meist zurück. Als Nachweis verlangen viele Städte eine Bescheinigung vom Tierarzt. In großen Städten ist es so geregelt:
| Stadt | Frist | Nachweis beim Tod |
|---|---|---|
| Hamburg | 2 Wochen | Tierarzt |
| München | 2 Wochen | z. B. Tierarzt |
| Köln | 4 Wochen | Tierarzt |
| Frankfurt | 2 Wochen | nicht genannt |
| Stuttgart | 1 Monat | falls vorhanden |
| Düsseldorf | 4 Wochen | z. B. Tierarzt |
| Leipzig | 14 Tage | nicht verlangt |
| Dortmund | 2 Wochen | nur bei später Abmeldung |
| Essen | 1 Monat | nicht genannt |
| Bremen | 2 Wochen | Tierarzt oder Tierkörperbeseitigung |
| Hannover | 1 Woche | Nachweis nötig |
| Nürnberg | 1 Monat | Tierarzt oder Tierbestatter |
Stand: Oktober 2026, laut den Seiten der Städte. Melden Sie zu spät ab, zahlen Sie oft bis zu dem Monat weiter, in dem die Abmeldung eingeht.
Hundehaftpflicht
Melden Sie den Tod Ihres Hundes bald Ihrer Hundehaftpflicht. Nach dem Gesetz darf die Versicherung den Beitrag nur so lange verlangen, bis sie vom Tod erfährt. Haben Sie im Voraus bezahlt, bekommen Sie den Rest anteilig zurück. Haben Sie eine Kranken- oder OP-Versicherung für Ihren Hund, melden Sie den Tod bitte auch dort.
Haustierregister
Ist der Chip Ihres Hundes bei einem Haustierregister eingetragen, melden Sie den Tod dort. Bekannte bundesweite Register sind TASSO und FINDEFIX vom Deutschen Tierschutzbund. TASSO ist nach eigenen Angaben Europas größtes kostenloses Haustierregister. Bei TASSO geht das im Kundenkonto „MeinTASSO“, bei FINDEFIX über ein Online-Formular. Dafür brauchen Sie die 15-stellige Chipnummer. Sie steht im Heimtierausweis Ihres Hundes.
In Niedersachsen, Berlin und Hamburg gibt es zusätzlich ein staatliches Hunderegister. Dort müssen Sie den Tod ebenfalls melden, in Niedersachsen innerhalb eines Monats und in Hamburg innerhalb von 2 Wochen.
Ein Ort zum Erinnern
Vielleicht möchten Sie einen Platz, an dem Sie Ihrem Hund nah sind. Das kann ein Grab im Garten sein, ein Grab auf dem Tierfriedhof oder die Urne zu Hause. Dafür fertigen wir in Nürnberg, Bayern, Grabsteine für Hunde mit dem Foto und dem Namen Ihres Hundes.

